Energieberatung

Energiebedarf Berechnungen nach EnEV


Auf der Grundlage der Energieeinsparverordung und der geltenden DIN-Normen berechnen wir den Energiebedarf von Alt und Neubauten.

Wenn ein Gebäude in besonders energiesparender Bauweise errichtet wird, kann der Bauherr bei der Kreditanstalt für Wiederaufaufbau (KFW) ein zinsgünstiges Darlehen beantragen. Gefördert werden momentan drei Gebäudetypen : das KFW-Effizenzhaus 70,  KFW-Effizienzhaus  85 und das Passivhaus.

Der bei einem Einfamilienhaus durch die EnEV gefordert QP Wert (Jahres-Primärenergiebedarf) wird über das Refernzgebäude errechnet, so darf er beim KfW-Effizenzhaus 70 höchstens 70% vom Wert des Referenzgebäudes liegen und die Gebäudehülle HT ` darf höchstens 85 % des errechneten Wertes des Referenzgebäude haben. Beim KfW-Effizenzhaus 85 höchstens 85% vom QP Wert des Referenzgebäudes liegen und die Gebäudehülle HT ` darf höchstens 100 % des errechneten Wertes des Referenzgebäude haben.

Beim Passivhaus darf der errechnete Qp Wert max. 40 kWh/(m²a) haben die Berechnung muss nach der aktuellen Fassung Passivhaus Projektierungskatalog (PHPP) oder einem gleichwertigem Verfahren nach Grundlage der DIN EN 832 erfolgen.

Werden die Anforderungen eingehalten, kann über die Hausbank ein zinsgünstiges Darlehen beantragt werden.

Die aktuellen Zinssätze gibt es unter : www.kfw.de

Wir erstellen alle Anträge - Gutachten und die gesamten dazu notwendigen Berechnungen mit Schriftverkehr.

 

Ein weiteres Betätigungsfeld sind vor Ort Beratungen wir erstellen Berechnungen zum Austausch einzelner Bauteile. Welche Energieeinsparungen möglich sind und welche Kosten durch Sanierungen entstehen.

Auch in Ihrem Haushalt ist Energie und somit bares Geld zu sparen.